Die Deutsche Umwelthilfe e.V. beanstandete ein Werbevideo des Fahrzeugherstellers Peugeot auf der Videoplattform YouTube, weil dort ein neues Pkw-Modell ohne Angabe des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen beworben wurde. Der Autohersteller berief sich demgegenüber darauf, dass die Werbeaktion als „audiovisueller Mediendienst“ nach der entsprechenden Richtlinie von den Pflichtangaben befreit sei. Der Europäische Gerichtshof,