Nachdem Eltern ein Grundstück schenkweise auf ihren Sohn übertragen hatten, übertrug dieser unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück unentgeltlich an seine Ehefrau. Das Finanzamt sah in dieser Kettenschenkung nur den Zweck, der bedachten Ehefrau einen höheren Steuerfreibetrag zu ermöglichen. Der Vorgang sei daher wirtschaftlich als Schenkung der Eltern an