Ein Arbeitgeber darf eine Kündigung wegen privater Nutzung eines Firmen-PCs während der Arbeitszeit nicht auf Erkenntnisse stützen, die er mithilfe eines sogenannten Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben des Nutzers auf dem Arbeitsplatz-PC gespeichert werden, erhalten hat. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur dann zu Beweiszwecken verwendet werden, wenn ein Verdacht einer Straftat oder einer anderen