Ein sogenannter Pick-up mit Doppelkabine und offener Ladefläche und einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.490 Kilogramm ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf hinsichtlich der Kfz-Steuer als Pkw und nicht als Lkw einzustufen. Dies wirkte sich in dem entschiedenen Fall ganz erheblich aus. Statt 158 Euro muss der Halter eine jährliche Steuer von 1.259 Euro zahlen.