Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Studienabschlusses ein berufsbegleitendes Masterstudium der Wirtschaftspsychologie auf, steht den Eltern kein Anspruch auf Kindergeld zu, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse die Berufstätigkeit im Vordergrund steht und der weitere Ausbildungsgang nur neben dieser durchgeführt wird. Urteil des BFH vom 11.12.2018 Aktenzeichen: III R 26/18 JURIS online