Kinderlärm in Ferienhotels ist in der Regel kein Grund zur Annahme eines Reisemangels und zur Minderung des Reisepreises. Derartige Beeinträchtigungen sind als sozialadäquat hinzunehmen. Anders liegt der Fall, wenn älteren Reisenden ausdrücklich zugesagt wurde, dass das Mindestalter für das gebuchte Hotel 18 Jahre beträgt und dann doch ca. 20 kleinere Kinder anwesend sind, die am