Eine frisch verheiratete freiberufliche Heilpraktikerin war neben ihrer freiberuflichen Tätigkeit in einem Unternehmen für Schönheitsbehandlungen in Teilzeit angestellt. Nachdem sie ihre Praxis aufgegeben hatte, wollte sie ihre Angestelltentätigkeit auf 40 Wochenstunden erhöhen. Daraufhin erhielt sie vom Arbeitgeber eine E-Mail, in der die Mitarbeiterin u.a. gefragt wurde, ob „eine Schwangerschaft 2012 möglich bzw. gewollt“ sei oder