Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit mehreren Fällen pädophiler Polizisten zu befassen. Zumindest in zwei Fällen bestätigte das Gericht die von der Dienstbehörde veranlasste Entfernung aus dem Staatsdienst. Die obersten Verwaltungsrichter stellten zunächst klar, dass sich das Bild des Beamten in der Öffentlichkeit deutlich geändert hat. Die Gesellschaft erwartet von einem Beamten nicht mehr unbedingt ein