Ein aus einer Folie bestehendes Klebekennzeichen, auf dem sich kein DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer befindet, entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Auch die zusätzliche Anbringung des richtigen Kennzeichens hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs ändert nichts an der Unzulässigkeit des aufgeklebten Kennzeichens. Zudem rechtfertigt auch der Umstand, dass dieses Kennzeichen bereits acht Jahre benutzt