Kann eine Operation des Kreuzbands ohne Einsatz einer Spendersehne nicht durchgeführt werden, muss die gesetzliche Krankenkasse auch die dadurch anfallenden Mehrkosten tragen. Hierzu gehören ebenso die Kosten einer privatärztlichen Behandlung, wenn die Operation nur durch den Chefarzt einer Klinik durchgeführt werden kann. Die Krankenkasse darf sich daher nicht auf die Zahlung einer Fallpauschale für eine