Eine Regelung, wonach die Einstellung von Pilotinnen und Piloten generell abgelehnt wird, wenn sie nicht eine Körpergröße von 165 bis 198 cm aufweisen, stellt nach Auffassung des Arbeitsgerichts Köln für Bewerberinnen eine unzulässige mittelbare Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar, da diese Regelung deutlich mehr Frauen als Männer von der Pilotenausbildung ausschließt. Das Gericht