Ein Verbraucherverband beanstandete eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank enthaltene Klausel, wonach für nachträglich erstellte Kontoauszüge jeweils 15 Euro zusätzliche Gebühren verlangt werden können. Der Bundesgerichtshof stellt zunächst klar, dass es sich bei der Nacherstellung von Kontoauszügen nicht um eine neben der Kontoführung bestehende Sonderleistung handelt, sondern lediglich um eine Zusatzleistung. Darauf hat