Eine ordentliche Kündigung eines geschäftlich genutzten Girokontos setzt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht voraus, dass die Bank eine Abwägung ihrer Interessen an einer Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den Interessen des Kunden an dessen Fortbestand vornimmt. Die Bank ist somit in ihrer Entscheidung frei, mit wem sie einen Vertrag abschließen bzw. fortführen will. Dieses Recht