Die Werbung mit einer Selbstverständlichkeit kann irreführend sein, wenn sich der Werbende hierdurch einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil verschaffen will. Ein Verbraucherverband sah in der Werbung eines Edelmetallankäufers mit dem Hinweis „kostenlose Schätzung“ den Tatbestand der unlauteren Werbung mit einer Selbstverständlichkeit für erfüllt an. Dies wurde damit begründet, dass der Edelmetallhändler diese Schätzung schon deshalb vornehmen muss,