Gewährt ein Vollkaufmann einem anderen Unternehmen einen Kreditrahmen über 900.000 Euro, welcher von diesem durch zwei Kontokorrentlinien und einen Avalkredit in Anspruch genommen wird, stellt es keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn eine vom Kreditnehmer zu zahlende einmalige, nicht laufzeitabhängige, sofort fällige Bearbeitungsgebühr von 9.000 Euro vereinbart wird. Eine derartige Gebühr entspricht nach Auffassung des Landgerichts