Nähern sich zwei Kraftfahrzeuge aus verschiedenen Richtungen einem Kreisverkehr und besteht bei der Einfahrt die Gefahr, dass sich im Kreisel ihre Bewegungslinien berühren oder gefährlich annähern, hat derjenige Fahrer Vorfahrt, der als Erster die Wartelinie erreicht und damit die Gelegenheit hat, als Erster in den Kreisverkehr einzufahren. Es kommt daher nicht darauf an, wer bereits