Für das Überqueren einer durch Rotlicht gesperrten Kreuzung kann ein Vorrang eines Einsatzfahrzeuges (Polizei, Notarzt, Feuerwehr) durch rechtzeitiges Einschalten von Blaulicht und Martinshorn geschaffen werden. Für die Frage, ob das Einschalten der Signale rechtzeitig erfolgte, ist im Falle des Überquerens einer durch Rotlicht gesperrten Kreuzung weniger die Entfernung von der Haltelinie als vielmehr die Zeit