Ein Wohnraummietvertrag enthielt folgende Klausel, mit der die Kündigungsmöglichkeiten der Vermieterin eingeschränkt werden sollten: „Die Vermieterin wird das Mietverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Sie kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Mietverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige berechtigte Interessen der Vermieterin eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen ….“ Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass