Hat ein Arbeitnehmer durch grobes gesetz- oder vertragswidriges Verhalten, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber gemäß § 104 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) die Entlassung oder Versetzung verlangen. Hat das Arbeitsgericht einem entsprechenden Antrag des Betriebsrats, einen Arbeitnehmer zu entlassen, rechtskräftig stattgegeben, liegt für eine ordentliche Kündigung