Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit dem in der Praxis eher seltenen Fall zu befassen, dass ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer von ihm selbst ausgesprochenen Kündigung gerichtlich feststellen lassen will. In dem konkreten Fall machte der Arbeitnehmer geltend, zum Zeitpunkt der Eigenkündigung wegen einer psychischen Erkrankung geschäftsunfähig gewesen zu sein. Nach längerem Krankenhausaufenthalt und einer zeitweise