Das Bundessozialgericht verurteilte den Fernsehsender RTL zur Zahlung von Sozialabgaben in die Künstlersozialversicherung für die an die Juroren der Casting- und Unterhaltungsshow „Deutschland sucht den Superstar (DSDS)“ gezahlten Honorare. Der Auffassung des Senders, Bohlen und Co. übten eine versicherungsfreie Expertentätigkeit aus, folgte das Gericht nicht. Für das Gericht reichen schon Ansätze einer eigenschöpferischen, gestalterischen Leistung