Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm können den Kunden von Kfz-Werkstätten gewährte Gutscheine für Folgeaufträge bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung wettbewerbswidrig sein. Dadurch könnte für Kunden der Anreiz entstehen, entgegen der ihnen gegenüber ihrer Versicherung obliegenden Schadensminderungspflicht eine Werkstatt trotz überhöhter Reparaturpreise zu beauftragen. Das Werben mit Preisnachlässen ist nach der Aufhebung des