Der Bundesgerichtshof hatte über einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem die klagenden Bewohner eines Reihenhauses erreichen wollten, dass sie durch das als Lärmbelästigung empfundene Trompetenspiel aus dem benachbarten Reihenhaus nicht mehr belästigt werden, und hierzu folgende Grundsätze aufgestellt: „Das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens gehört zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung und