Lärmschutzwände, die Wohngebiete insbesondere von Autobahnen oder Eisenbahntrassen abtrennen, sind unter Lärmschutzgesichtspunkten meist eine Wohltat für die Anwohner; optisch bieten sie hingegen selten einen schönen Anblick. Ist die Errichtung einer derartigen Schutzwand nach Abwägung insbesondere der Aspekte des Gesundheitsschutzes und der optischen Beeinträchtigung rechtlich nicht zu beanstanden, steht einem Anlieger wegen der von ihm behaupteten