Der Bundesgerichtshof hat sich zum wiederholten Male mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen eines Mieters auf Beseitigung von Lärmstörungen aus einer Nachbarwohnung eines Mehrfamilienhauses bzw. auf Feststellung eines Mietminderungsrechts zu stellen sind. Insbesondere ging es um die Frage, ob der betroffene Mieter ein sogenanntes Lärmprotokoll vorlegen muss,