Eine genetisch bedingte, ausgeprägte Laktoseintoleranz eines Sozialhilfeberechtigten begründet einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB 2 (Sozialgesetzbuch). Dieser wurde vom Sozialgericht Berlin auf monatlich 18 Euro festgesetzt. Urteil des SG Berlin vom 30.09.2016 Aktenzeichen: S 37 AS 14126/15 Wirtschaftswoche Heft 44/2016, Seite 79