Die Rechtsprechung deutscher Gerichte unterwirft alle am Markt befindlichen Betriebe, die ihre Geschäfte mit Verbrauchern machen, den Regeln des Lauterkeitsrechts (insb. GWB und UWG), unabhängig davon, ob die Betriebe als privatwirtschaftlich, staatlich, sozial oder gemeinnützig am Markt auftreten. Diese Rechtsauffassung wurde nun durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Die einschlägige EU-Richtlinie ist dahingehend auszulegen, dass