Ein Geschäftsmann schloss kurz vor seinem Suizid eine Risikolebensversicherung ab, wobei er seine Ehefrau als Bezugsberechtigte bestimmte. In einem Abschiedsbrief gab er seine Überschuldung als Grund für seinen Freitod an. Nachdem die Versicherung 70 Prozent der Versicherungssumme an die Witwe ausgezahlt hatte, erklärte der im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verstorbenen eingesetzte