Die beiden Wohnungseigentümer eines Zweifamilienhauses, zwei Ehepaare mit Kindern, waren zur gemeinsamen Nutzung des Gartens berechtigt. Als einer der Eigentümer für seine 11-jährige Tochter einen Bernhardiner als Spielkameraden anschaffte, der auch ohne Leine im Garten herumlief, kam es zum Streit. Das andere Ehepaar hatte Angst, dass der Hund ihre vier und sechs Jahre alten Kinder