Eine Frau verließ wegen der winterlichen Straßenverhältnisse den Gehweg und tastete sich an der Fassade eines Wohnhauses entlang. Dabei stolperte sie über ein etwa drei Zentimeter aus dem Boden herausragendes Gitter eines Lichtschachts und zog sich dabei erhebliche Verletzungen zu. Sie verlangte von dem Hauseigentümer u.a. 6.000 Euro Schmerzensgeld. Ihre Klage hatte vor dem Oberlandesgericht