Muss der Halter eines gewerblich genutzten Lkws Insolvenz anmelden, kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auch der Leasinggeber des Fahrzeugs wegen der noch offenen Lkw-Mautzahlungen in Anspruch genommen werden. Das Lkw-Mautgesetz sieht den Eigentümer – dies ist bei einem Leasingwagen der Leasinggeber – als potenziellen Mautschuldner ausdrücklich vor. Urteile des VG Köln vom 04.10.2016