Die Stadt Koblenz hatte dem Betreiber einer Gaststätte eine Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Tischen und Stühlen im öffentlichen Straßenraum vor der Gaststätte erteilt. Der Gastwirt stellte stattdessen sogenannte „Lounge-Möbel“ (zwei Sofas und vier Sessel) auf. Die Stadt verfügte die sofortige Beseitigung der Möbel, da diese mit den gestalterischen Richtlinien der Stadt nicht vereinbar seien. Das