Fällt die Alarmanlage in einem Schweinemastbetrieb, die einen Lüftungsausfall melden soll, wegen eines Blitzschlags aus, muss die für das Gebäude abgeschlossene Feuerversicherung den entstandenen Schaden ersetzen. In dem vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall waren infolge des Lüftungsausfalls mehr als 450 Mastschweine verendet. Der Schaden belief sich auf über 70.000 Euro. Den Einwand der Versicherung, der