Wenn ein höherer Beamter in 170 Fällen die Dienststelle verlässt, ohne dies am Zeiterfassungsgerät zu dokumentieren, und er das Gebäude später wieder betritt, um die „Gehen-Buchung“ nachzuholen, und sich hierdurch unberechtigte Zeitgutschriften verschafft, stellt dies eine schwere Dienstverletzung dar, die eine Entfernung aus dem Staatsdienst rechtfertigen kann. Ob der Beamte tatsächlich das Vertrauen des Dienstherrn