Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Mieter von seinem Vermieter die Zustimmung zur Anbringung einer Markise verlangen kann, wenn er zusichert, bei Auszug den ursprünglichen Zustand des Balkons wiederherzustellen. Der Mieter muss sich insbesondere dann nicht darauf verweisen lassen, einen oder mehrere Sonnenschirme auf dem überdachten Balkon aufzustellen, wenn damit der ohnehin kleine Raum