Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Unternehmer im Rahmen eines Werkvertrages über die Lieferung und Montage einer nach Bedürfnissen des Kunden konzipierten Einbauküche die Verwendung einer Vertragsklausel in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt, nach der der Kunde zur vollständigen Zahlung bei der „Lieferung“ – also vor der Montage – verpflichtet sein soll. Diese Regelung stellt eine unangemessene