Ein Mieter gab trotz mehrfacher Aufforderung die vom Vermieter gewünschte Zustimmungserklärung zu einer Mieterhöhung in Form des beigefügten Erklärungsvordrucks nicht ab. Er überwies jedoch in den folgenden drei Monaten die erhöhte Miete vorbehaltlos an den Vermieter. In der Folge ging es in einem Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Mieterhöhung. Für den Bundesgerichtshof stellt zumindest die