Eine 41 Jahre alte Physiotherapeutin ließ sich von einem Anlageberater überreden, mit nur geringem Eigenkapital eine Eigentumswohnung zu erwerben. Mit dem Kauf waren der Abschluss eines Darlehensvertrags und der Beitritt zu einem sogenannten Mietpool verbunden. Die hieraus erzielten Mieteinnahmen blieben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Daraufhin wollte die enttäuschte Anlegerin nicht nur den Kaufvertrag,