Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter geleistete Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anzulegen. So behält der Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters in voller Höhe Zugriff auf die geleistete Mietsicherheit. Wie ein vom Bundesgerichtshof entschiedener Fall zeigt, sollte sich der Mieter die ordnungsgemäße Anlage seiner Kaution nachweisen lassen. Der Mieter