Der Bundesgerichtshof hat Anfang 2015 eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, für unwirksam nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB erklärt (AZ: VIII ZR 185/14, VIII ZR 242/13 und VIII ZR 21/13). Das Landgericht Berlin hat in Fortführung dieser Rechtsprechung nun