Ein Freiberufler mietete ein Haus, in dessen Erdgeschoss er seine Hypnosepraxis betrieb. Die restliche Fläche nutzte er als Privatwohnung. Als der Vermieter das Mietverhältnis beenden wollte, stellte sich die Frage, welche Kündigungsregeln anzuwenden sind. Sofern es sich um Wohnraum handelt, ist eine Kündigung nur unter besonderen, strengen Voraussetzungen (z.B. vertragswidriges Verhalten, Eigenbedarf) möglich. Ein Gewerbemietverhältnis