Der Betreiber eines Hotels muss bis zum Boden reichende Glaselemente mit geeigneten Kennzeichnungen in Augenhöhe versehen. Läuft ein Hotelgast gegen die gläserne, ungesicherte Einfassung der Drehtür am Eingang des Hotels und zieht sich dabei Verletzungen zu, kann er von dem Hotelbetreiber wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Schadensersatz verlangen. Allerdings musste sich die gegen die gläserne Einfassung