Der Arbeitgeber ist im Rahmen des ihm obliegenden Schutzes von Gesundheit und Persönlichkeitsrecht seiner Arbeitnehmer verpflichtet, diese gegen unwahre Behauptungen und herabsetzende, entwürdigende Äußerungen und Verhaltensweisen von Vorgesetzten und Kollegen (Mobbing) zu schützen. Verstoßen er oder die von ihm beauftragten Personen gegen diese Fürsorgepflicht, haftet der Arbeitgeber für schuldhaft begangene Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzungen und ist