Ein Autofahrer, der seinen Wagen auf einer öffentlichen Straße zunächst ordnungsgemäß abgestellt hat, darf sich nicht darauf verlassen, dass dort das Parken auch noch nach mehreren Tagen erlaubt ist. Das Verwaltungsgericht Neustadt geht von einer Schonfrist von bis zum vierten Tag nach Aufstellen eines mobilen Halteverbotsschildes aus, bis das Abschleppen eines Fahrzeugs im Bereich des