Ein bildender Künstler hatte einem Möbelhersteller für eine Ausstellung mehrere Bilder zur Verfügung gestellt. Nach Rückgabe der Gemälde bemerkte er, dass im Katalog des Unternehmens eine Fotografie veröffentlicht wurde, auf der neben den in der Verkaufsausstellung präsentierten Möbeln auch eines seiner Gemälde zu sehen war. Diese Fotografie war zudem auf der Internetseite abrufbar. Ein Hinweis