Die Eltern zweier 8 und 12 Jahre alten Mädchen, die beide eine Schule in Berlin-Zehlendorf besuchten, waren nicht damit einverstanden, dass der Sportunterricht dort teilweise monoedukativ, also nach Geschlechtern getrennt, abgehalten wurde. Sie sahen darin eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung ihrer Kinder, die zur Verfestigung von Rollenklischees führt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies einen entsprechenden Eilantrag als