Dem Käufer einer mangelhaften Sache stehen grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche (Rückgängigmachung des Kaufvertrags, Minderung oder Schadensersatzanspruch) zu, wenn er den Verkäufer nicht vorher vergeblich zur Nacherfüllung aufgefordert hat. Bei einem sogenannten Montagsauto kann nach mehreren Reparaturen wegen diverser Mängel die Pflicht zur Nachbesserung entfallen. Um ein „Montagsauto“ handelt es sich, wenn der Wagen wegen seiner auf