In Spanien sind Führerscheine – abhängig vom Lebensalter des Inhabers – zehn, fünf oder zwei Jahre gültig. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer wird die Fahrerlaubnis nur nach einem bestandenen Gesundheitstest verlängert. Einem seit 1992 überwiegend in Spanien lebenden Deutschen wurde wegen einer in Deutschland begangenen Trunkenheitsfahrt der in Spanien erworbene Führerschein entzogen und die Wiedererteilung der