Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass das gegenüber einer jugendlichen Muslimin ausgesprochene Verbot, während des Unterrichts an einer Berufsoberschule einen gesichtsverhüllenden Schleier (Niqab) zu tragen, das Recht der Schülerin auf freie Religionsausübung nicht in unzulässiger Weise begrenzt. Dies wurde damit begründet, dass der Staat seiner Pflicht zur Durchführung des