Auch bei einem befristeten Mietvertrag, während dessen Laufzeit eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, kann dem Mieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zustehen. Ein derartiger Fall kann zum Beispiel bei einem vom Arbeitgeber des Mieters veranlassten Arbeitsplatzwechsel gegeben sein. Der Vermieter muss dem Auflösungsbegehren in der